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Was können wir für Sie finden?

Informationen über die Münchner Pflegebörse für Anbieter

Die Münchner Pflegebörse ist ein Aufgabenfeld des Trägervereins für regionale soziale Arbeit e.V.

 

Mitglieder im Trägerverein sind:

 


Die Münchner Pflegebörse wird von der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München finanziert. Dadurch kann dieser Service kostenfrei angeboten werden. Die dargestellten Einrichtungen und Dienste sind trägerübergreifend und konfessionell ungebunden.

Die Münchner Pflegebörse bietet auf ihrer Internetplattform Informationen rund um das Thema „Gut versorgt im Alter. Schwerpunkte sind die stationäre und ambulante Pflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Darüber hinaus gibt es eine Übersicht über Beratungsstellen und Wohnformen im Alter sowie zum Thema Demenz und palliative Versorgung. Ein besonderer Service ist die täglich aktuelle Darstellung freier stationärer Pflegeplätze verschiedenster Träger. Das Angebot wird sowohl von Senior*innen und deren Angehörigen, als auch von Fachkräften intensiv genutzt.

In der Versorgung von Senior*innen, stehen Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit und ein wertschätzender, empathischer und verantwortungsvoller Umgang mit den älteren Mitbürger*innen an zentraler Stelle. Jeder Eintrag unterstützt die Senior*innen bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung und Versorgung im Alter und bei Krankheit.

Sie können gerne Ihre Teilnahme an der Münchner Pflegebörse werbend verwenden, bitte setzen Sie sich dazu mit dem Team der Münchner Pflegebörse in Verbindung.

Sie erreichen die Münchner Pflegebörse

per E-Mail unter info@muenchnerpflegeboerse.de oder
telefonisch unter der Nummer 089 - 62 000 222.

Das Team der Münchner Pflegebörse freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

Aufnahmebedingungen

 

1. Regionale Zugehörigkeit


Aufgenommen werden ausschließlich Einrichtungen und Dienste im Bereich der Landeshauptstadt München und des Landkreises München. Denn der laufende Betrieb der Münchner Pflegebörse wird ausschließlich von den beiden Kommunen finanziert. Das bedeutet:

 

2. Gesetzliche Anforderungen


Stationäre Einrichtungen


Stationäre Einrichtungen, die Aufnahme in der Pflegebörse finden möchten, müssen Heime im Sinne des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) vom 03. Juli 2008 (vormals Heimgesetz) sein, das heißt u. a., der Heimaufsicht unterstehen und vom MDK kontrolliert werden. Ausnahmen davon gelten derzeit für singuläre Tagespflegen und sog. Wohnen mit Service, die nicht von dieser gesetzlichen Bestimmung erfasst werden. Über die Aufnahme weiterer Wohnformen (z. B. Seniorenwohngemeinschaften) wird der Träger der Münchner Pflegebörse erst in Zukunft generell entscheiden.


Ambulante Pflegedienste


Ambulante Dienste müssen das Datum der Zulassung (Anerkennung durch die Pflegekassen) und die sog. IK-Nummer vorweisen können. Eine Kopie des Versorgungsvertrages muss vor Freischaltung per Post oder per E-Mail an die info@muenchnerpflegeboerse.de gesendet werden.


Versorgung zu Hause


Hauswirtschaftliche Dienstleister*innen müssen, um sich auf der Münchner Pflegebörse zu registrieren, folgende Voraussetzungen erfüllen:


Als Nachweis für die vorher genannten Kriterien, dient eine Selbstauskunft. Diese muss, vor der endgültigen Freischaltung, unterschrieben vorliegen. Die Selbstauskunft wird am Ende des Registrierungsprozesses automatisch generiert und kann dann ausgedruckt und unterzeichnet werden.

 

Ihre Registrierung

 

Registrieren Sie sich einfach und unkompliziert online. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online zu registrieren, kontaktieren Sie bitte das Team der Münchner Pflegebörse.


 

1. Vollständige Registrierung


Die Registrierung für die Teilnahme an der Münchner Pflegebörse erfolgt online. Sie benötigen dazu eine gültige E-Mail-Adresse Ihrer Einrichtung. Bitte nutzen Sie hier, wenn möglich, eine nicht personalisierte E-Mail-Adresse, zu der die jeweils relevanten Mitarbeiter*innen Zugang haben.

Wichtig: Pro Einrichtung kann nur eine E-Mail-Adresse verwendet werden. Verschiedene Einrichtungen, die sich an unterschiedlichen postalischen Adressen befinden, müssen jeweils eigene E-Mail-Adressen verwenden. 

Sie können sich für einen oder mehrere der folgenden drei Leistungsbereiche registrieren:


Sollten Sie ausschließlich beratend tätig sein und keine eigenen Versorgungsdienste anbieten, können Sie sich unter dem Leistungsbereich


registrieren.

Sobald Sie Ihre Regierungsanfrage abgesendet haben, bekommt die Münchner Pflegebörse eine Benachrichtigung mit dem Hinweis, Ihre Anfrage zu überprüfen und im Erfolgsfall freizuschalten.

Hier geht's zur Online-Registrierung


Bitte beachten Sie: Einige Registrierungsschritte enthalten Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen, um den Registrierungsprozess erfolgreich abzuschließen. Sie können diese Angaben auch nach Abschluss des Prozesses zu jedem Zeitpunkt ändern (vgl. unten „Eintragsänderung").


 

2. Registrierung beginnen und später fortsetzen


Sie haben auch die Möglichkeit, die Registrierung zunächst nur zu beginnen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen.

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

 

 

Eintragsänderung oder Löschung

 

Ändern Sie Ihren Eintrag einfach und unkompliziert online. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihren Eintrag online zu ändern, kontaktieren Sie bitte das Team der Münchner Pflegebörse. Nähere Informationen zur Löschung Ihres Eintrags erhalten Sie unter Punkt 2.


 

1. Eintragsänderung online


Für die Eintragsänderung benötigen Sie die in diesem Portal hinterlegte, gültige E-Mail-Adresse Ihrer Einrichtung.

Gehen Sie wie folgt vor:


Hier geht's zur Eintragsänderung


 

2. Löschung Ihres Eintrags


Wenn Sie Ihren Eintrag löschen möchten, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an

info@muenchnerpflegeboerse.de

 

 

 

Kapazitäten Freimelden oder Löschen

 

Melden Sie Ihre Kapazitäten online (s. u. Punkt 1) oder per Fax (s. u. Punkt 2) frei. Wie Sie Ihre Kapazitäten löschen können, erfahren Sie unter Punkt 3. 

1. Kapazitätsfreimeldung online


Für die Online-Freimeldung von Kapazitäten benötigen Sie die in diesem Portal hinterlegte gültige E-Mail-Adresse Ihrer Einrichtung. Bitte beachten Sie, dass die Kapazitäten nur für 48h, über das Wochenende für 72h gültig sind.

Gehen Sie wie folgt vor:


Hinweis: Der Link in Ihrer E-Mail hat keine Ablauffrist. Sie können ihn auch später nutzen, um Ihre Kapazitäten zu aktualisieren.


Hier geht's zur Kapazitätsfreimeldung


 

2. Kapazitätsfreimeldung per Fax


Natürlich lässt sich auch die Kapazitätsfreimeldung wie bisher per Fax durchführen. Nutzen Sie dazu das folgende Formular:

Faxformular zur Freimeldung (pdf, 391 kB)

 

3. Löschung Ihrer Kapazitäten


Wenn Sie Ihre Kapazitäten online löschen möchten, dann gehen Sie wie unter Punkt 1 beschrieben vor, löschen alle Eintragungen in den vorgesehenen Feldern und senden das Online-Formular ab. Möchten Sie Ihre Kapazitäten per Fax löschen, dann senden Sie einfach ein leeres Fax-Formular an die angegebene Nummer.

 

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Telefonische Erstberatung
Ihre Ansprechpartner*innen (v. l. n. r.): Claudia Hemo, Silke Florstedt und Mathias Grümmer

Ihre Ansprechpartner*innen (v. l. n. r.):
Claudia Hemo
Silke Florstedt
Mathias Grümmer

Icon Telefon Rot 089 - 62 000 222 Montag–Freitag 09:00–12:00 Uhr